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Forschung

Schwerpunkte am Lehrstuhl

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Der Lehrstuhl befasst sich in Lehre und Forschung sowohl mit kriminologischen Fragestellungen als auch mit solchen aus dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht. Dabei wird auf eine kritische und reflexive Herangehensweise Wert gelegt, die Empirie und Dogmatik miteinander verbindet und Brücken zu den Grundlagenfächern schlägt, insbesondere zur Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Theoretische Themen erhalten ebenso Raum wie Fragen des „law in action“, also der Praxis der Rechtsanwendung, und Zusammenhänge mit gesellschaftlichen Entwicklungen.
 
Lehre und Forschung leben gerade in der Kriminologie von einem interdisziplinären Verständnis und Vorgehen. Neben den Sozialwissenschaften und der Psychologie sind für den Lehrstuhl angesichts der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen die Informatik und andere technische Fächer von besonderem Interesse. Innerhalb der Rechtswissenschaft kommen neben dem Straf- und Strafprozessrecht vor allem dem Verfassungsrecht, dem Polizeirecht und dem Datenschutzrecht hervorgehobene Bedeutung zu.
 
In der Kriminologie liegt ein inhaltlicher Schwerpunkt zum einen auf der Befassung mit bestimmten besonderen Delinquenzbereichen, wie zum Beispiel transnationaler Wirtschaftskriminalität, rechtswidriger Polizeigewalt und rechtsextremistisch motivierter Delinquenz. Zum anderen und vor allem befasst sich der Lehrstuhl aber mit den gesellschaftlichen Reaktionen auf Abweichung und Kriminalität, wie sie sich unter der Überschrift „Soziale Kontrolle und Gesellschaft“ zusammenfassen lassen. Dies beinhaltet einerseits Themen aus dem Bereich Polizei und Justiz und im Besonderen aus der Strafverfolgung einschließlich der Rechtstatsachenforschung zum Strafverfahren. Andererseits wird der gesellschaftliche Umgang mit Abweichung aber auch in einem grundlegenderen Sinne untersucht, indem sonstige Formen sozialer Kontrolle, die soziale Konstruktion von Abweichung und die gesellschaftlichen Bedürfnisse im Umgang mit dieser in den Blick genommen. So gewendet betreibt der Lehrstuhl eine kritische Form von Sicherheitsforschung, die die zunehmende Bedeutung individueller, bürgerlicher Sicherheit in den westlichen Gesellschaften in ihren zahlreichen Facetten zum Thema macht und hinterfragt. Die Forschung zu diesen Fragen ist in der Regel empirischer Natur und findet zumeist im Rahmen von Drittmittelprojekten statt.
 
Im materiellen Strafrecht werden zum einen grundlegende Fragestellungen behandelt, die insbesondere die gesellschaftliche Funktion des Strafrechts und die entsprechenden fachlichen Gewissheiten thematisieren. Zum anderen liegt ein Schwerpunkt auf Delikten von AmtsträgerInnen und Tatbeständen zum Schutz der Rechtspflege. In beiden Bereichen bestehen enge Bezüge zu den kriminologischen Schwerpunkten. Darüber hinaus wird der strafrechtliche Schutz von Daten und informationstechnischen Systemen, von informationeller Selbstbestimmung bzw. des höchstpersönlichen Lebensbereichs besonders behandelt.
 
Im Strafprozessrecht liegen Schwerpunkte vor allem auf dem Beweisrecht der StPO, auf strafprozessualen Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen sowie auf informationeller Selbstbestimmung und Datenverarbeitung im Strafverfahren. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Erhebung und Auswertung digital gespeicherter Daten gelegt, auf technikbasierten und insbesondere heimlichen Ermittlungsmaßnahmen sowie auf der Weiterverwendung strafprozessual erhobener Daten, etwa in Form von Dateien. Perspektivisch sollen zudem Fragen aus dem Ermittlungsverfahren und Fehlerquellen im Strafprozess besonders behandelt werden, wobei sich jeweils starke Bezüge zur empirischen kriminologischen Forschung herstellen lassen.
 
Der Lehrstuhl ist zum 1. März 2017 als Zwillingsprofessur bzw. vorgezogene Nachfolge zum Lehrstuhl für Kriminologie, Polizeiwissenschaft und Kriminalpolitik von Prof. Dr. Thomas Feltes eingerichtet worden. Thomas Feltes hat die Kriminologie an der RUB von 2002 bis 2019 vertreten, zuvor war von 1974 bis 2001 Hans-Dieter Schwind Inhaber des Lehrstuhls.