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» Voraussetzungen für eine Promotionsbetreuung


 

 

Aktuelle Promovierende

Laila Abdul-Rahman: Übermäßige Polizeigewalt – Eskalation in Einsätzen außerhalb von Großveranstaltungen

Jana Berberich: Brandstiftungsdelikte mit rechtsextremem Hintergrund

Thorsten Bonheur: Der Einspruch im Strafbefehlsverfahren

Johannes Busch

Hannah Espín Grau: (De)-Constructing Masculinities – Männlichkeiten bei der Ausübung und Aufarbeitung rechtswidriger Polizeigewalt

Julia Habermann: Tötungsdelikte in Paarbeziehungen  

Max Haendschke

Tom Herberger: Kriminalprävention im Spannungsfeld zwischen Polizei- und Strafrecht
Nora Keller: Soziale Konstruktion „kriminalitätsbelasteter Orte“
Max Laube: Vergleichende Analyse der Täterstruktur rechter Gewaltdelinquenz der Jahre 2013 und 2016

Hyun Suk Lee: Intelligente Videoüberwachung

Abdullah Enes Özel: Big Data und Verhaltenssteuerung

Hendrik Puls: Dimensionen des rechtsmotivierten Lone-Actor-Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland

Felix Rauls: Transparenz polizeilichen Handelns

Benjamin Schmidt: Polizei in der ethnisch-pluralen Gesellschaft

Louisa Zech

 

 

Abgeschlossene Promotionen

Alexandra Kahmen: Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung

Johannes Niemz: Komplexitätsbewältigung in Großverfahren des Wirtschaftsstrafrechts

Lukas Theune: Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren

Lara Wolf: Die Fluchtprognose im Untersuchungshaftrecht. Eine empirische Untersuchung der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO (ausgezeichnet mit dem Nachwuchspreis der Kriminologischen Gesellschaft e.V.) 

 

 

 

Voraussetzungen für eine Promotionsbetreuung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden am Lehrstuhl Promotionsprojekte in den dort bearbeiteten Themenbereichen (siehe Publikationen und Forschung) betreut. Vorschläge für Projekte in diesen Feldern sollten zunächst per Mail erfolgen, am Besten mit Lebenslauf und Themenvorschlag, ggf. folgen ein persönliches Gespräch sowie die Erstellung eines Exposés. Die Voraussetzungen für eine Promotion an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität ergeben sich aus deren Promotionsordnung. Darüber hinaus werden ein besonders ausgeprägtes Interesse an kriminologischen bzw. strafrechtlichen Fragestellungen sowie eine Motivation für die Promotion erwartet, die von einem echten Forschungsinteresse getragen ist.