Forschung
Promotionen
» Voraussetzungen für eine Promotionsbetreuung
Aktuelle Promovierende
Laila Abdul-Rahman: Übermäßige Polizeigewalt – Eskalation in Einsätzen außerhalb von Großveranstaltungen
Jana Berberich: Brandstiftungsdelikte mit rechtsextremem Hintergrund
Thorsten Bonheur: Der Einspruch im Strafbefehlsverfahren
Johannes Busch
Hannah Espín Grau: (De)-Constructing Masculinities – Männlichkeiten bei der Ausübung und Aufarbeitung rechtswidriger Polizeigewalt
Julia Habermann: Tötungsdelikte in Paarbeziehungen
Max Haendschke
Tom Herberger: Kriminalprävention im Spannungsfeld zwischen Polizei- und Strafrecht
Nora Keller: Soziale Konstruktion „kriminalitätsbelasteter Orte“
Max Laube: Vergleichende Analyse der Täterstruktur rechter Gewaltdelinquenz der Jahre 2013 und 2016
Hyun Suk Lee: Intelligente Videoüberwachung
Abdullah Enes Özel: Big Data und Verhaltenssteuerung
Hendrik Puls: Dimensionen des rechtsmotivierten Lone-Actor-Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland
Felix Rauls: Transparenz polizeilichen Handelns
Benjamin Schmidt: Polizei in der ethnisch-pluralen Gesellschaft
Louisa Zech
Abgeschlossene Promotionen
Alexandra Kahmen: Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung
Johannes Niemz: Komplexitätsbewältigung in Großverfahren des Wirtschaftsstrafrechts
Lukas Theune: Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren
Lara Wolf: Die Fluchtprognose im Untersuchungshaftrecht. Eine empirische Untersuchung der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO (ausgezeichnet mit dem Nachwuchspreis der Kriminologischen Gesellschaft e.V.)
Voraussetzungen für eine Promotionsbetreuung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden am Lehrstuhl Promotionsprojekte in den dort bearbeiteten Themenbereichen (siehe Publikationen und Forschung) betreut. Vorschläge für Projekte in diesen Feldern sollten zunächst per Mail erfolgen, am Besten mit Lebenslauf und Themenvorschlag, ggf. folgen ein persönliches Gespräch sowie die Erstellung eines Exposés. Die Voraussetzungen für eine Promotion an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität ergeben sich aus deren Promotionsordnung. Darüber hinaus werden ein besonders ausgeprägtes Interesse an kriminologischen bzw. strafrechtlichen Fragestellungen sowie eine Motivation für die Promotion erwartet, die von einem echten Forschungsinteresse getragen ist.