Forschung
Forschung zum Strafrecht
» Körperverletzungsdelikte (Handbuch des Strafrechts)
» Amtsdelikte | Strafbare Strafverfolgung
» Wirtschaftsstrafrecht | Wirtschaft und Menschenrechte
Körperverletzungsdelikte (Handbuch des Strafrechts)
In dem von Eric Hilgendorf, Hans Kudlich und Brian Valerius herausgegebenen „Handbuch des Strafrechts in 10 Bänden“ bearbeitet Tobias Singelnstein den Abschnitt zu den Körperverletzungsdelikten einschließlich des ärztlichen Heileingriffs. Der Beitrag stellt einen der zentralen Bereiche des Strafrechts sowohl aus rechtlicher wie auch aus kriminologischer Sicht umfassend dar.
Amtsdelikte | Strafbare Strafverfolgung
Einen weiteren Schwerpunkt der Forschung am Lehrstuhl stellen die Amtsdelikte und die Strafbarkeit von Amtsträgern dar. Neben der vor allem empirischen Forschung zur Körperverletzung im Amt hat Tobias Singelnstein seine Habilitationsschrift zum Thema „Strafbare Strafverfolgung. Voraussetzungen und Grenzen der Strafbarkeit von Amtsträgern sowie von strafprozessualen Amtsbefugnissen gemäß dem Prinzip der Prozessrechtsakzessorietät“ verfasst. Das Buch ist im Nomos-Verlag in der Reihe „Neue Schriften zum Strafrecht“ erschienen. Es befasst sich umfassend und eingehend mit Strafbarkeitsrisiken von AmtsträgerInnen bei den Strafverfolgungsbehörden. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte haben als Strafverfolgungsorgane besondere rechtliche Befugnisse, die sie zu Eingriffen in Grundrechte wie auch in strafrechtlich geschützte Rechtsgüter ermächtigen und häufig sogar verpflichten, zum Beispiel bei Festnahmen, Überwachungsmaßnahmen oder der Verhängung von Strafen. Umgekehrt werden die Überschreitung dieser Befugnisse und insbesondere ihr Missbrauch als besonderes Unrecht angesehen. In diesem Spannungsfeld stellt sich für die tätigen AmtsträgerInnen die praktisch höchst bedeutsame Frage, welchen Strafbarkeitsrisiken sie selbst im Rahmen dieser Tätigkeit ausgesetzt sind. Dem geht die Untersuchung nach, indem sie systematisch Grund, Voraussetzungen und Grenzen einer solchen Strafbarkeit untersucht.
Wirtschaftsstrafrecht | Wirtschaft und Menschenrechte
Weiterhin werden Aspekte des Strafrechts im Wirtschaftsleben beforscht. Neben wirtschaftskriminologischen und dogmatischen Aufsätzen sowie der Kommentierung der §§ 22-31 StGB im Graf/Jäger/Wittig betrifft dies vor allem den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. So hat Tobias Singelnstein einen Band zum „Wirtschaftsvölkerstrafrecht“ mitherausgegeben und ist Mitveranstalter des Symposium „Corporate Compliance and Human Rights – Synergies and Conflicts”. Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen sind europäische und deutsche Unternehmen zunehmend in internationale wirtschaftliche Aktivitäten involviert, die von menschenrechtlicher, prinzipiell auch strafrechtlicher Relevanz sind. Dies betrifft schon lange nicht mehr nur große transnationale Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern mit anderen Kulturen und Rechtsstandards konfrontiert sind, wenn sie dort Leistungen anbieten oder Produkte herstellen lassen. In der jüngeren Vergangenheit haben etwa der Verkauf von Überwachungstechnik an Diktaturen, der Einkauf von Produkten und Rohstoffen aus Kinderarbeit sowie die Brände in Textilfabriken mit vielen Toten für öffentliche Debatten gesorgt. Die Diskussion, inwiefern nationales und/oder internationales Strafrecht hier als Instrument des Menschenrechtsschutzes im internationalen Wirtschaftsleben geeignet sind, ist erst am Anfang.