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Lehre

 

Grundlagenseminar im SoSe 2026

Im Sommersemester bietet Frau Professorin Morgenstern ein Grundlagenseminar an. Die Anmeldefrist ist bereits verstrichen und alle Plätze sind vergeben! Informationen finden Sie hier.

 

Kriminologie II (060077)

dienstags, 8.15 - 9.45m BF EG/22 

 

Klausurenkurs für Fortgeschrittene im Strafrecht (060403)

montags, 16.15 - 18.15, BF EG/22

In den Klausurenkursen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von Klausuren, ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SPO). Prof. Morgenstern bietet im Sommersemester 2026 den Klausurenkurs für Fortgeschrittene im Strafrecht an.

 

Kriminologie I (060073)

donnerstags, 14.15- 15.45, HZO 10

Die Grundlagenvorlesung Kriminologie I beschäftigt sich mit den Ausprägungen von Kriminalität, ihrer Messung in offiziellen Statistiken (Hellfeld) und im Dunkelfeld, mit Erklärungen zur Entstehung von Kriminalität und im Überblick mit den Reaktionen auf Kriminalität durch die Gesellschaft, den strafenden Staat sowie der Situation von Betroffenen von Straftaten. 

Strafprozessrecht (Überblick) (060074)

freitags, 9:45-11.15, Bochumer Fenster EG 22

Die Vorlesung bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Strafprozessrechts, die eine Betrachtung des relevanten Verfassungs- und Europarechts einschließen. Der Gang des Strafverfahrens, die Akteur:innen, ausgewählte Zwangsmaßnahmen während des Ermittlungsverfahrens, das Beweisrecht in Grundzügen sowie die Rechtsmittel werden vorgestellt.

Strafvollzug und Resozialisierung (Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Strafvollzug und Resozialisierung) (SPB 7) mit VAK (060192)

freitags, 11.30-13.00, Bochumer Fenster EG 22

Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewählt haben, aber natürlich auch an alle anderen, die sich für das Thema Strafvollzug und Resozialisierung interessieren.

In der Vorlesung geht es zunächst um den Begriff der Resozialisierung und den Institutionen, die für sie verantwortlich sind, namentlich Strafvollzug und (im Überblick) die Bewährungshilfe. Verfassungsrechtliche und internationale Rechtsgrundlagen werden erörtert und ein Einblick in die Strafvollzugsforschung gegeben. Den Hauptteil der Vorlesung macht die Auseinandersetzung mit den Zielen und Gestaltungsgrundsätzen des Strafvollzugs und den einzelnen Aspekten anhand Vorgaben der Landesstrafvollzugsgesetze (in erster Linie Strafvollzugsgesetz NRW) aus: Hierzu zählen die Organisation des Strafvollzugs mit den einzelnen Akteur:innen;  Aufnahmeverfahren und Vollzugsplanung; Unterbringung, Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Disziplinarmaßnahmen; Arbeit, Bildungsmaßnahmen, Freizeit und Besuch. Die Rechte der Gefangenen und ihre Rechtsbehelfe werden erörtert. Die Praxis wird anhand der Rechtsprechung sowie Befunden aus der Forschung beleuchtet. 

 

 

Betreuung des Exzellenskurses