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Lehre

Im Wintersemester 2024/2025 betreut Prof. Morgenstern ein Seminar zur Kriminologie („Gewalt und Opfer von Straftaten“, Teilnehmendenkreis bereits geschlossen) sowie die Vorlesung Kriminologie I im Grundlagenbereich; die Vorlesung Strafprozessrecht (Überblick) und die Vorlesung Resozialisierung und Strafvollzug im Schwerpunktbereich 7. Informationen und Material zu den drei Vorlesungen finden sie in den jeweiligen Moodle-Kursen (Freischaltung Ende September, kein Einschreibeschlüssel). Anmeldungen sind nicht notwendig.

Kriminologie I (060073)

donnerstags, 14.15- 15.45, HZO 10

Die Grundlagenvorlesung Kriminologie I beschäftigt sich mit den Ausprägungen von Kriminalität, ihrer Messung in offiziellen Statistiken (Hellfeld) und im Dunkelfeld, mit Erklärungen zur Entstehung von Kriminalität und im Überblick mit den Reaktionen auf Kriminalität durch die Gesellschaft, den strafenden Staat sowie der Situation von Betroffenen von Straftaten. 

Strafprozessrecht (Überblick) (060074)

freitags, 9:45-11.15, Bochumer Fenster EG 22

Die Vorlesung bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Strafprozessrechts, die eine Betrachtung des relevanten Verfassungs- und Europarechts einschließen. Der Gang des Strafverfahrens, die Akteur:innen, ausgewählte Zwangsmaßnahmen während des Ermittlungsverfahrens, das Beweisrecht in Grundzügen sowie die Rechtsmittel werden vorgestellt.

Strafvollzug und Resozialisierung (Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Strafvollzug und Resozialisierung) (SPB 7) mit VAK (060192)

freitags, 11.30-13.00, Bochumer Fenster EG 22

Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewählt haben, aber natürlich auch an alle anderen, die sich für das Thema Strafvollzug und Resozialisierung interessieren.

In der Vorlesung geht es zunächst um den Begriff der Resozialisierung und den Institutionen, die für sie verantwortlich sind, namentlich Strafvollzug und (im Überblick) die Bewährungshilfe. Verfassungsrechtliche und internationale Rechtsgrundlagen werden erörtert und ein Einblick in die Strafvollzugsforschung gegeben. Den Hauptteil der Vorlesung macht die Auseinandersetzung mit den Zielen und Gestaltungsgrundsätzen des Strafvollzugs und den einzelnen Aspekten anhand Vorgaben der Landesstrafvollzugsgesetze (in erster Linie Strafvollzugsgesetz NRW) aus: Hierzu zählen die Organisation des Strafvollzugs mit den einzelnen Akteur:innen;  Aufnahmeverfahren und Vollzugsplanung; Unterbringung, Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Disziplinarmaßnahmen; Arbeit, Bildungsmaßnahmen, Freizeit und Besuch. Die Rechte der Gefangenen und ihre Rechtsbehelfe werden erörtert. Die Praxis wird anhand der Rechtsprechung sowie Befunden aus der Forschung beleuchtet.