Zum Anfang
Lehre

Im Sommersemester 2024 betreut Prof. Morgenstern ein Seminar zur Kriminologie (Teilnehmendenkreis bereits geschlossen), die Vorlesungen Jugendstrafrecht und Kriminologie II sowie den Repetentenkurs Strafrecht.

 

Jugendstrafrecht

(Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Jugendstrafrecht) (SPB 7) mit VAK (060193-SS 2024))

dienstags, 8.00 – 9.30, Bochumer Fenster (BF 22)

Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewählt haben, aber natürlich auch an alle anderen, die sich für das Thema Jugendkriminalität und staatliche Reaktionen darauf interessieren.

In der Vorlesung geht es zunächst um den Begriff der Jugend und die Jugendkriminalität, die weit verbreitet, in der Regel eher leicht und temporär ist. Wir werden uns auch mit der Entwicklung beschäftigen und sehen, ob es Veränderungen zum Schlimmeren gegeben hat. Der größere Teil der Vorlesung widmet sich dann den staatlichen Reaktionen auf Jugendkriminalität, dh den spezifischen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), dem Jugendstrafverfahren, den jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und den jeweiligen Akteur:innen. Gem. § 37 Abs. 1 JGG sollen Richter:innen bei den Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwält:innen „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie sollen über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen.“ Im Sinne dieser Vorschrift wird daher in Zusammenspiel mit anderen Vorlesungen des SPB 7 auf interdisziplinäre Betrachtungen des Jugendstrafrechts Wert gelegt.

Kriminologie II

Kriminologie II (Themen der Kriminologie) *** (060077-SS 2024)

montags, 15.45-17.15, Bochumer Fenster (BF 22)

Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die im vergangenen Semester die Vorlesung Kriminologie I gehört haben und nun mehr wissen wollen. Die beiden Vorlesungen sind im Grundlagenstudium angesiedelt, bieten aber gleichzeitig auch die Basis für den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften). Sie stehen allen Interessierten, insbesondere auch anderer Fakultäten offen. Der Besuch der Vorlesung Kriminologie I ist nicht Voraussetzung für Teilnahme und Verständnis, jedoch hilfreich. Wer diese Vorlesung nicht besucht hat, müsste sich zumindest mit einem kriminologischen Lehrbuch einen Überblick über den Gegenstand der Kriminologie und ihre theoretischen Ansätze zur Erklärung von Kriminalität und Kriminalisierung verschaffen.

In diesem Semester gliedert sich die Vorlesung in drei Gegenstandsbereiche: Zunächst wollen wir uns mit den staatlichen Reaktionen auf Kriminalität genauer auseinandersetzen. Der zweite Block widmet sich Genderaspekten in der Kriminologie. Im dritten Block soll es um die Kriminalität der Mächtigen gehen.

Repetentenkurs Strafrecht

Näheres zum Repetentenkurs und seiner Zielgruppe finden Sie hier: https://www.jura.rub.de/repetentenkurse-0

Bitte beachten Sie, dass die Termine in der ersten Veranstaltung abgesprochen werden.